Kostenträger
Ihr Weg zur Schulung: Informationen für Ihren
Augenarztbesuch
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir die Details Ihrer individuellen Förderung. Den bürokratischen Teil mache ich Ihnen so einfach wie möglich:
- Meine Leistung: Ich übernehme die komplette Antragstellung für Orientierung & Mobilität (O&M) sowie Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF).
- Ihre Aufgabe: Sie benötigen lediglich ein Rezept von Ihrem Augenarzt.
- Mein Service: Sobald mir das Rezept vorliegt, kümmere ich mich um die gesamte weitere Abwicklung mit der Krankenkasse oder dem Kostenträger.
Kostenträger für die Schulung in Orientierung und Mobilität:
- Krankenkassen (gestzlich/privat): übernehmen oft bei ärztlicher Verordnung (siehe Rezeptvorlage), die den Gebrauch des Blindenlangsocks einschließt.
- Unfallversicherung: bei Unfällen
- Agentur für Arbeit: Arbeitsweg
- Jugendamt: Schulträger, Schulweg
- Sozialmat: Eingliederungshilfe SGB XII
- Berufsgenossenschaft: Arbeitsunfall
Je nach individueller Situation und Lebensbereich (z.B. Arbeit, Schule, Alltag).

Kostenträger für die Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten:
- Sozialhilfeträger: Die Kosten für die Schulung werden u.a. im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte entsprechend dem Sozialgesetzbuche IX - übernommen. Diese Kostenübernahme erfolgt üblicherweise einkommens- und vermögensabhängig.
- Schulkinder: In bestimmten Fällen wird die Kostenübernahme im Rahmen der Hilfe für eine angemessene Schulausbildung unabhängig von den Ein-kommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern gewährt.
- medizinischen Rehabilitation: Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation, so ist der Leistungsträger gemäß Sozialgesetzbuch IX § 26, Abs. 3 bzw. § 5 und 6 die gesetzliche Krankenkasse oder je nach Zuständigkeit die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung.
- Berufsgenossenschaft: infolge eines Arbeitsunfalls zuständig.

